Gerne berate ich Sie auf folgenden Rechtsgebieten:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Arbeits- und Kündigungsschutzrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht und Schadenregulierung.

 

 

Hinweise:

Allgemeines Zivilrecht

Zur Durchsetzung von Zahlungs- und Schadenersatzansprüchen, von zivilrechtlichen Forderungen aber auch zur Abwehr ungerechtfertigter Forderungen werde ich gerne für Sie tätig. Neben der gerichtlichen Auseinandersetzung in Zivilsachen besteht ein wesentlicher Teil der Arbeit in der Vorbereitung und dem Abschluss von Verträgen. Beispielhaft sollen an dieser Stelle lediglich folgende Verträge genannt werden: Kauf-, Miet-, Pacht- und Darlehensverträge.

Arbeits- und Kündigungsschutzrecht

Hierzu gehört unter anderem die außergerichtlich und gerichtlich Vertretung bei der Vorbereitung und Durchsetzung einer Kündigung . Hierzu zählt aber auch die Vertretung bei der Wahrnahme der Arbeitnehmerinteressen im Falle des Kündigungsschutzes vor und nach Ausspruch einer Kündigung.

Familienrecht

In Ehesachen geht es unter anderem neben der vertraglichen Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen um Ehescheidungsverfahren und alle damit zusammenhängenden Folgesachen, insbesondere um die Regelungen zur elterlichen Sorge, der Unterhaltspflicht der Ehegatten untereinander und gegenüber den Kindern, dem Zugewinnausgleich, dem Versorgungsausgleich, und der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und dem Hausrat.

Erbrecht

Bei Eintritt des Erbfalles geht gemäß § 1922 BGB mit dem Tode einer Person deren Vermögen als Ganzes auf eine oder mehrere Personen über.
Hat der Erblasser es unterlassen, eine Verfügung über sein Vermögen durch privatschriftliche oder öffentliche Verfügung (Testament) zu treffen, richtet sich die Erbfolge nach dem Erbrecht des BGB.
Es liegt in der Hand eines Jeden, über sein Vermögen durch Testament selbst zu bestimmen.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht umfasst zum Beispiel die Rechtsnormen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft, der Kommanditgesellschaft, der GmbH, der eingetragenen Genossenschaft, der Stiftung und des Vereins. Rechtlicher Rat oder rechtliche Betreuung ist für Gesellschafter und Geschäftsführer in aller Regel geboten.

Strafrecht

Hier ist im wesentlichen die Verteidigung gegen den Strafvorwurf eines Vergehens oder Verbrechens gemeint. Gerne bestelle ich mich für Sie als Verteidiger.

Verkehrsrecht und Schadenregulierung.

Häufig ist in verkehrsrechtlichen , ordnungsrechtlichen, strafrechtlichen und Bußgeldangelegenheiten die anwaltliche Vertretung geboten.
Aber auch bei der Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall kann die anwaltliche Vertretung geboten sein.